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Beratungsgespräch

Beratungsgespräch nach §37.3 SGB XI

Wann muss ein Beratungsbesuch durchgeführt werden?

Ab Pflegegrad 2 besteht eine Verpflichtung zur Pflegeberatung.
Diese kostenlose Dienstleistung, bereitgestellt durch die Pflegekasse, zielt darauf ab, die Qualität der häuslichen Pflege zu gewährleisten und pflegende Angehörige in herausfordernden Situationen zu unterstützen oder bisher ungenutzte Leistungen zugänglich zu machen.
Es ist wichtig zu beachten:
Werden die vorgeschriebenen Beratungstermine nicht wahrgenommen, können die Leistungen im schlimmsten Fall gekürzt oder sogar gestrichen werden.

 

Personen mit einem Pflegegrad von 2 oder höher sollten sich daher über die Pflichttermine informieren.
Die Häufigkeit der Beratungstermine variiert je nach Pflegegrad.
Es ist jedoch zu betonen, dass die Berater der Pflegekasse nicht dazu da sind, Sie zu kontrollieren.
Vielmehr bietet die Pflegeberatung eine Gelegenheit, Herausforderungen in der häuslichen Pflege anzusprechen und konstruktiv nach Lösungen zu suchen.

 


Wie oft muss ich ein Beratungsgespräch in Anspruch genommen werden?
 

Die Beratung findet in festen Intervallen statt:

Pflegegrad 2-3: halbjährlich
Pflegegrad 4-5: vierteljährlich

Wichtig hierbei ist, dass ein Termin nicht in einem festen Abstand von drei oder sechs Monaten erfolgen muss.

Lediglich einmal pro Intervall. 
Das bedeutet, wenn Sie Beispielsweise den Pflegegrad 2 haben um somit halbjährig ein Beratungsgespräch durchführen lassen müssen, könnte das erste Gespräch Ende Juni stattfinden und das zweite bereits Anfang Juli. 

 

Die Beratung findet zu Hause statt. Wer zusätzlich Sachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst bezieht, muss die Beratungseinsätze nicht abrufen.

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Ambulante Haus- und Krankenpflege Simone Radloff
Mozartstraße 2b
29683 Bad Fallingbostel
Germany
+49 (0) 5162 91330
info@pflegedienstradloff.de

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