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Behandlungspflege

Behandlungspflege nach §37.2 SGB V

Welche Leistungen fallen unter die Behandlungspflege?
 

Die Behandlungspflege umfasst verschiedene Maßnahmen, darunter:
 

  • Hilfe beim An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

  • Beschaffung, Bereitstellung und Verabreichung von Medikamenten

  • Behandlung von Dekubitus

  • Durchführung von Einläufen

  • Inhalationstherapie

  • Verabreichung von Injektionen wie Insulin

  • Wechsel von Kathetern

  • Medizinische Einreibungen

  • Messung von Blutdruck und Blutzucker

  • Wechsel von Verbänden

  • Wundversorgung 

 


Wer trägt die Kosten?
 

Gemäß dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) fällt die Behandlungspflege unter die häusliche Krankenpflege. Daher können alle Leistungen auf ärztliche Verordnung hin in Anspruch genommen werden, unabhängig vom Vorliegen eines Pflegegrades.

Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen, nachdem sie jede ärztliche Verordnung auf ihre medizinische Notwendigkeit geprüft und genehmigt haben. In einigen Fällen kann der Pflegebedürftige eine Zuzahlung von bis zu 10€ pro Verordnung leisten müssen. Ausnahmen gelten für chronisch Kranke, Empfänger von Leistungen der Grundversicherung im Alter und Schwangere.

 


Wie lange kann diese Leistung in Anspruch genommen werden?
 

Ursprünglich beträgt der Anspruch auf Behandlungspflege 14 Tage ab der ersten ärztlichen Verordnung. Durch eine Folgeverordnung kann jedoch die Geltungsdauer verlängert werden. Je nach Zustand des Pflegebedürftigen kann die medizinische Behandlungspflege, je nach Leistungspunkt, bis zum Jahresende erfolgen. Dies betrifft allerdings lediglich das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen und die Verabreichung von Medikamenten. Verordnungen die beispielsweise für eine Wundversorgung ausgestellt werden, dürfen maximal eine Laufzeit von 28 Tagen haben.



Wo wird die Behandlungspflege durchgeführt?
 

Die Behandlungspflege wird vom Pflegedienst entweder beim Pflegebedürftigen zu Hause oder im häuslichen Umfeld eines Angehörigen durchgeführt. Dadurch können Arzt- oder Krankenhausbesuche reduziert oder sogar vermieden werden.

 


Was unterscheidet Grund- von Behandlungspflege?

Bei der Grundpflege helfen Pflegekräfte dem Pflegebedürftigen beispielsweise bei der täglichen Körperpflege, dem An- und Ausziehen oder der Zubereitung von Mahlzeiten. Diese Leistungen werden von der Pflegekasse übernommen, sofern ein Pflegegrad vorliegt. 

Die medizinische Behandlungspflege hingegen wird, nach Ausstellung und Genehmigung einer ärztlichen Verordnung, von der Krankenkasse übernommen. 

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Ambulante Haus- und Krankenpflege Simone Radloff
Mozartstraße 2b
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Germany
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